Die Geschichte der Stiftung HABRIS

Gründung und Anerkennung

Im Dezember 1995 rief das Ehepaar Hans und Brigitte Schmits die Stiftung HABRIS ins Leben. Die Stiftung wurde durch Urkunde der Bezirksregierung Düsseldorf am 17.06.1996 zu Registernummer 15.02.01-St. 647 genehmigt. Die konstituierende Sitzung des Kuratoriums der Stiftung HABRIS fand am 22.08.1996 statt.

Gemeinnützigkeit

Die Stiftung HABRIS verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung.

Die Stiftung HABRIS ist gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamtes Düsseldorf-Mettmann zu Steuernummer 147/5792/0049 (zuletzt) vom 07.09.2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

 

Aufsicht und Kontrolle

Die Stiftung HABRIS unterliegt der Stiftungsaufsicht durch die Bezirksregierung Düsseldorf – Stiftungsbehörde. Die Einhaltung der Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts unterliegt der Prüfung durch das Finanzamt Düsseldorf-Mettmann. Zudem erfolgt eine freiwillige, jährliche Kontrolle über eine unabhängige Wirtschaftsprüferkanzlei